Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Am Palmusacker, Höhe Brücke Klingbach, in Fahrtrichtung Spessartstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 42 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bad Soden-Salmünster übersandte Abhörung

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