Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Soden-Salmünster, auf der Bundesautobahn A 8, bei km 166,0, Fahrtrichtung Frankfurt  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 136 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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