Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 1440

Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 im Überblick

Zur Messstelle Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 1440 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ProViDa / Police-Pilot. Zugeordnete Bußgeldstelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Neuhaus am Inn
Landkreis
Landkreis Passau
Bundesland
Bayern
Straße
A 3
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
ProViDa / Police-Pilot
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Neuhaus am Inn

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3

  1. März 2024

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 1440 eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

    Rechtsgrundlage: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG § 3 Abs. 4a BKatV

    ProViDa / Police-Pilot

Bußgeld am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 (außerorts)

Was eine Überschreitung am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Messtechnik am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3

ProViDa / Police-Pilot

Am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 misst ein ProViDa / Police-Pilot (Messprinzip: Video-Nachfahrsystem). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ProViDa / Police-Pilot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3

Ich wurde am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ProViDa / Police-Pilot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Neuhaus a. Inn, A 3?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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