Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 im Überblick
An der Messstelle Petersberg, A7, AK 560.596, vor Brückenbaustelle FD Nord, Würzburg-Kassel, FR Kassel sind bei der Blitzerkanzlei seit 2021 2 Fälle dokumentiert.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Straße
- A 7
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- Lasermessung (Gerät nicht benannt)
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2021)
- Stand der Angaben
- September 2026
Typische Prüfpunkte
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596
-
September 2021
Geblitzt in Petersberg, A7, AK 560,596, vor Brückenbaustelle FD Nord, Würzburg-Kassel, Fahrrichtung Kassel
-
September 2021
Petersberg, A7, AK 560.596, vor Brückenbaustelle FD Nord, Würzburg-Kassel, FR Kassel
Bußgeld am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 (außerorts)
Was eine Überschreitung am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596
Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung
Am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596
Ich wurde am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lasermessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Petersberg, A7, AK 560.596?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.