Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve, i.H. Kanalbrücke, Am Funkamt 1

Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve im Überblick

Zur Messstelle L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve, i.H. Kanalbrücke, Am Funkamt 1 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Überwachung
Geschwindigkeit
Tempolimit
100 km/h
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026

Dokumentierte Fälle am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve

  1. Mai 2022

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve, i.H. Kanalbrücke, Am Funkamt 1 überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG

    erlaubt 100 km/h

Bußgeld am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve (Tempo 100)

Erlaubt sind hier 100 km/h. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve
LageÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 101–110 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 111–115 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 116–120 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 121–125 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 126–130 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 131–140 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 141–150 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 151–160 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 161–170 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h ab 171 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 101–110 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 111–115 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 116–120 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 121–125 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 126–130 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 131–140 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 141–150 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 151–160 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 161–170 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h ab 171 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve

Wie schnell darf man am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve fahren?

Zulässig sind dort 100 km/h. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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