Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 071, zw. Wöbbelin und Neustadt-Gleve, i.H. Kanalbrücke, Am Funkamt 1 um 9 km/h überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim um 9 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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