Kontakt
- Anschrift
- Hirschberger Ring 38
94315 Straubing - Postanschrift
- Postfach 2 02, 94302 Straubing (Dienstgebäude: Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing)
- Telefon
- 09421/949-350
- pvs.poststelle.sg23@polizei.bayern.de
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Messstellen
- 3 in unseren Unterlagen
Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.
Orte mit Messstellen
Nach unseren Unterlagen sind der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle 3 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Messgeräte in diesem Gebiet
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 09421/949-350, per E-Mail an pvs.poststelle.sg23@polizei.bayern.de und schriftlich an Postfach 2 02, 94302 Straubing (Dienstgebäude: Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing). Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle?
Nach unseren Unterlagen sind der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale VOWi-Stelle 3 Messstellen zugeordnet, vor allem in Schweinfurt, Königsbrunn und Schaufling. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.