Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

Führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren (einschließlich Vollstreckung von Fahrverboten) durch, u. a. nach Geschwindigkeitsmessungen von Polizei und Kreisordnungsbehörde (Straßenverkehrsamt/Abteilung Verkehrssicherung) im Rhein-Sieg-Kreis.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: rhein-sieg-kreis.de, rhein-sieg-kreis.de

Kontakt

Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat, Straßenverkehrsamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg
Telefon
02241 13-0
E-Mail
kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Erreichbar
Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo–Do 14–16 Uhr
Website
rhein-sieg-kreis.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle eines Kreises
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messstellen
144 in unseren Unterlagen

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis 144 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 02241 13-0, per E-Mail an kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de und schriftlich an Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat, Straßenverkehrsamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis zuständig?

Führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren (einschließlich Vollstreckung von Fahrverboten) durch, u. a. nach Geschwindigkeitsmessungen von Polizei und Kreisordnungsbehörde (Straßenverkehrsamt/Abteilung Verkehrssicherung) im Rhein-Sieg-Kreis.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis?

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis 144 Messstellen zugeordnet, vor allem in Königswinter, Hennef, Troisdorf, Lohmar und Bad Honnef. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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