Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemarkung Lüneburg, auf der B4 / B 209, im Abschnitt 750, Station 0.3, in FR Hamburg um 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiPhot S ergab 112 km/h. Bußgeld: 20,00 €, Frontfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg

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