Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde in 88213, Ravensburg, auf der Rümelinstraße, Höhe Abzweig David-Mieser-Straße festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 36 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ravensburg

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