Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Lollar, 35457, Lollar, auf der B 3, im Bereich von Bauwerksnummer 5318664, in Fahrtrichtung Marburg um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld erhöht wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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