Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Herzogenaurach-Hammerb., St 2263, Abschnitt 400, km 1,9 um 6 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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