Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 97350, Mainbernheim, auf der Nürnberger Str. ggü. Hs.-Nr. 11 um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € geahndet.. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 42 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mainbernheim übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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