Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Nürnberg, auf der Kressegartenstraße, ggü. Am Tullnaupark 8, Ri. Wöhrder Talübergang um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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