Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 7366 Gemarkung Urbach, auf der B 29, vor Ausfahrt Urbach, in Richtung Schwäbisch Gmünd wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Messgerät ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis übersandt.

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