Blitzer B 189 km 2,1 im Überblick
An der Messstelle B 189, Abschnitt 155, km 2.055 zw. Pritzwalk und Groß Pankow, in FR Perleberg sind bei der Blitzerkanzlei seit 2018 3 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät PoliScan Speed. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (Gransee).
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Straße
- B 189, km 2,1
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 100 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- PoliScan Speed
- Bußgeldstelle
- Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (Gransee)
- Dokumentierte Fälle
- 3 (seit 2018)
- Stand der Angaben
- September 2026
Typische Prüfpunkte
- Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Dokumentierte Fälle am Blitzer B 189 km 2,1
-
August 2019
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der B 189, Abschnitt 155, km 2,055, zw. Pritzwalk und Groß Pankow überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 100 km/h
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August 2018
Geblitzt mit Poliscan Speed auf der B189 beim Abschnitt 155 bei km 2.055 zw. Pritzwalk und Groß Pankow in der FR Perleberg
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Februar 2018
Geblitzt mit Poliscan Speed auf der B 189 beim Abschnitt 155 beim km 2.055 zw. Pritzwalk und Groß Pankow in FR Perleberg
Bußgeld am Blitzer B 189 km 2,1 (Tempo 100 außerorts)
Erlaubt sind hier 100 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer B 189 km 2,1 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 101–110 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 171 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 100 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer B 189 km 2,1
PoliScan Speed
Am Blitzer B 189 km 2,1 misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (Gransee). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer B 189 km 2,1 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer B 189 km 2,1 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer B 189 km 2,1
Wie schnell darf man am Blitzer B 189 km 2,1 fahren?
Zulässig sind dort 100 km/h (außerorts). Hier misst ein PoliScan Speed. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer B 189 km 2,1 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer B 189 km 2,1 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer B 189 km 2,1?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein PoliScan Speed – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer B 189 km 2,1 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer B 189 km 2,1?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.