Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10317, Berlin Lb, auf der Köpenicker Chaussee, ggü. 37, Ri. Rummelsburger Landstr. um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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