Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10713 Berlin auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd, Süd um 11 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Zeugen Geschwindigkeitsmessgerät.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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