Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße im Überblick

An der Messstelle Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße sind bei der Blitzerkanzlei seit 2020 4 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Traffipax TraffiPhot. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Stadt Chemnitz.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Chemnitz
Bundesland
Sachsen
Messgeräte
Traffipax TraffiPhot
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Stadt Chemnitz
Dokumentierte Fälle
4 (seit 2020)
Stand der Angaben
September 2026
Chemnitz

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

  1. Dezember 2022

    Geblitzt in Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

  2. April 2022

    Chemnitz, Paul-Jäkel-Str./Beyerstr.

  3. Mai 2021

    Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

    Traffipax TraffiPhot

  4. Oktober 2020

    Chemnitz, Paul-Jäkel-Str./Beyerstr.

    Traffipax TraffiPhot

Bußgeld am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

Was eine Überschreitung am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

Traffipax TraffiPhot

Am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße misst ein Traffipax TraffiPhot (Messprinzip: Sensoren in der Fahrbahn (auch Rotlicht)). In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Traffipax TraffiPhot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Stadt Chemnitz. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße

Ich wurde am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Traffipax TraffiPhot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Chemnitz, Paul-Jäkel-Straße/Beyerstraße?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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