Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schule aus der Richtung Lindorf

Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu im Überblick

Zur Messstelle 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schule aus der Richtung Lindorf ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Traffipax TraffiPhot. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Kirchheim.

Überwachung
Geschwindigkeit
Postleitzahl
73230
Messgeräte
Traffipax TraffiPhot
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Kirchheim
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Typische Prüfpunkte

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu

  1. März 2018

    Geblitzt mit Traffiphot-S in 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schule aus der Richtung Lindorf

    Traffipax TraffiPhot

Bußgeld am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu

Was eine Überschreitung am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Kostenlos prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu

Traffipax TraffiPhot

Am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu misst ein Traffipax TraffiPhot (Messprinzip: Sensoren in der Fahrbahn (auch Rotlicht)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Traffipax TraffiPhot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Kirchheim.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu

Ich wurde am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Traffipax TraffiPhot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer 73230 Kirchheim auf der Lindorfer Staße in der Höhe der Schu?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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