Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 im Überblick
Auf der B 441 in der Gemarkung Loccum wird die gefahrene Geschwindigkeit überwacht. Die Messstelle liegt in Fahrtrichtung Loccum bei etwa Station 2664 im dortigen Streckenabschnitt.
Bundesstraßen wie die B 441 laden durch ihren geradlinigen Verlauf dazu ein, das Tempo länger beizubehalten, als es die Beschilderung erlaubt. Wer in Richtung Loccum unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeit deshalb rechtzeitig und nicht erst kurz vor dem Ortsbereich anpassen.
Wenn Ihnen an dieser Messstelle ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, ist das Ergebnis nicht zwangsläufig verlässlich. Messtechnik, Aufstellort, Eichung und Auswertung können Fehler aufweisen, und auch die Beschilderung des Tempolimits lässt sich überprüfen. Eine Einsicht in die Messunterlagen kann Aufschluss geben. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung steht, weshalb eine zügige Prüfung sinnvoll ist.
- Ort
- Gem. Loccum
- Straße
- B 441
- Fahrtrichtung
- Loccum
- Weitere Lage
- ca. Station 2664
- Bußgeldstelle
- Landkreis Nienburg/Weser, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Bußgeldstelle für die Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50
Landkreis Nienburg/Weser, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr
- Anschrift
- Kräher Weg 60
31582 Nienburg
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50
-
Juli 2026
Messstelle in Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50, ca. Station 2664, Ri. Loccum
Bußgeld an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50
Was eine Überschreitung an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Lage | Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| innerorts | 1–10 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 11–15 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 16–20 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 21–25 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 26–30 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| innerorts | 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| innerorts | über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 1–10 km/h | 20 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 11–15 km/h | 40 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 16–20 km/h | 60 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 26–30 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 31–40 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| außerorts | 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| außerorts | über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Landkreis Nienburg/Weser, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
An der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zur Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50
Wo genau liegt die Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50?
In Gem. Loccum: B 441, ca. Station 2664, Fahrtrichtung Loccum.
Ich wurde an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Gem. Loccum, B 441, Abschnitt 50?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.