Messstelle Neustadt an der Orla, Ortsumfahrung, B 281, km 1.525

Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla im Überblick

An der Messstelle Neustadt an der Orla, Ortsumfahrung, B 281, km 1.525 sind bei der Blitzerkanzlei seit 2020 3 Fälle dokumentiert. Bußgeldstellen nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Thüringen (Artern) und Bußgeldstelle Thüringer Polizei.

Ort
Neustadt an der Orla
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Bundesland
Thüringen
Straße
B 281, km 1,5
Messgeräte
Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Thüringen (Artern), Bußgeldstelle Thüringer Polizei
Dokumentierte Fälle
3 (seit 2020)
Stand der Angaben
September 2026
Neustadt an der Orla

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla

  1. September 2021

    Neustadt an der Orla, Ortsumfahrung, B 281, km 1.525

  2. Oktober 2020

    Neustadt an der Orla, Ortsumfahrung, B281, Km 1.525

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  3. Juni 2020

    B 281, Ortsumfahrung Neustadt/Orla, km 1.525

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

Bußgeld an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla

Was eine Überschreitung an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla

Lasermessung (Gerät nicht benannt)

An der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
  • Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Thüringen (Artern), Bußgeldstelle Thüringer Polizei. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla

Ich wurde an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lasermessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle B 281 km 1,5 Neustadt an der Orla?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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