Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35, Abs. 230, FR B167

Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 im Überblick

Zur Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35, Abs. 230, FR B167 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät TraffiStar S 350. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland.

Messgeräte
TraffiStar S 350
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35

  1. Dezember 2019

    Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35, Abs. 230, FR B167

    TraffiStar S 350

Bußgeld an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35

Was eine Überschreitung an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35

TraffiStar S 350

An der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 misst ein TraffiStar S 350 (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu TraffiStar S 350

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35

Ich wurde an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein TraffiStar S 350 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Falkenberg OT Cöthen, Cöthen 17-20, L 35?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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