Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich, Abschnitt 400, Richtung Hannover

Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich im Überblick

An der Messstelle Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich, Abschnitt 400, Richtung Hannover sind bei der Blitzerkanzlei seit 2019 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ESO ES 3.0. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Neustadt
Landkreis
Landkreis Eichsfeld
Bundesland
Thüringen
Straße
B 6
Messgeräte
ESO ES 3.0
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover
Dokumentierte Fälle
2 (seit 2019)
Stand der Angaben
September 2026
Neustadt

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich

  1. Mai 2019

    Gemarkung Neustadt, Ortsteil Himmelreich, B6, Abschnitt 400, Stat. 3.524, Richtung Hannover

    ESO ES 3.0

  2. März 2019

    Geblitzt in Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich, Abschnitt 400, Richtung Hannover

Bußgeld am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich

Was eine Überschreitung am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich

ESO ES 3.0

Am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich

Ich wurde am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 3.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Gem. Neustadt, Ortsteil Himmelreich?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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