Blitzer B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock

Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch im Überblick

An der Messstelle B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock sind bei der Blitzerkanzlei seit 2015 163 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät PoliScan Speed. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Rostock.

Überwachung
Geschwindigkeit
Straße
B 105, km 0,1
Postleitzahl
64820
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
70 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Messgeräte
PoliScan Speed
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Rostock, Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg
Dokumentierte Fälle
163 (seit 2015)
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch

  1. Juni 2018

    Geblitzt auf der B 105 auf der Umgehnungsstraße Bentwisch in Höhe Abs. 480 beim km 0.1 in Richtung Rostock

    PoliScan Speed

  2. Juni 2018

    Geblitzt mit PSF auf der B 105 Umgehungsstr. Bentwisch in Höhe Abs. 480 bei km 01 in Richtuhng Rostock

  3. Mai 2018

    Geblitzt auf der B105 auf der Umgehungsstaße in Bentiwsch in Höhe Abs. 480 beim km 0.1

  4. Mai 2018

    Geblitzt auf B105 auf Umgehungsstr. Bentwisch in Höhe Abs.480 bei km 0.1 in Rtg. Rostock mit Film

  5. Mai 2018

    Geblitzt auf B 105 auf Umgehungsstr. Bentwisch in Höhe Abs. 480 bei km 0.1 in Rtg. Rostock durch Filmaufnahme

  6. April 2018

    Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480 festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

  7. April 2018

    Geblitzt auf der B105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Höhe Abs. 480, KM 0,1, Fahrtrichtung Rostock

  8. April 2018

    Geblitzt auf der B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in der Höhe Abs. 480 beim km 0.1 in Richtung Rostock

  9. März 2018

    Geblitzt auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1, in Rtg. Rostock mit Foto

  10. Februar 2018

    Geblitzt mit Poliscan Speed auf der B105 auf der OD Mallentin beim Abs. 890 beim km 0.475 i.R. Grevesmühlen

    PoliScan Speed

  11. Februar 2018

    Geblitzt auf der B105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Absatz 480, km 0.1, Rtg. Rostock mit PS

  12. Januar 2018

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105, OT Malledin, Abs. 80, km 0.475, ir Grevesmühlen

  13. Januar 2018

    Gebltizt mittels Zeugenaussage B105 auf der Umgehungsstr. Bentwisch in Höhe Abs. 480 beim km 0.1 in der Richtung Rostock

  14. Januar 2018

    Geblitzt mit Beweisbild auf der B105 auf der Umgehungsstraße in Bentwisch in der Höhe Abs. 480 beim km 0.1 in Richtung

  15. Dezember 2017

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, bei km 0,1 eröffnet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h PoliScan Speed

  16. Dezember 2017

    Geschwindigkeitsverstoß auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480 begangen, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  17. November 2017

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Höhe Abs. 480, bei km 0,1 festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG

    erlaubt 70 km/h ESO ES 3.0

  18. November 2017

    Geblitzt mit zu hoher Geschwindigkeit auf der B105, OD Mallentin, Abs. 80, km 0.475, in Richtung Grevesmühlen mit Messgerät Poliscan Speed

    PoliScan Speed

  19. Oktober 2017

    Gebltizt auf der B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in der höhe Abs. 480, km 01 in der Richtung Rostock

  20. Oktober 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105, UGS Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1, Rtg Rostock mit Film und Bild

  21. Oktober 2017

    Tempoüberschreitung auf der B105, OD Mallentin, Abs. 80, KM 0,475, i.R. Grevesmühlen

  22. Oktober 2017

    Bußgeldverfahren wurde nach Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105 eröffnet bei km 0,1, in Rtg. Rostock eröffnet, Bußgeldstelle Bad Doberan & Heiligendamm

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h PoliScan Speed

  23. September 2017

    Geblitzt auf der B105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock

  24. September 2017

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480 überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

  25. September 2017

    Tempolimit überschritten auf der B105, Umgehungsstraße Bentwisch, in Höhe Abschnitt 480, bei KM 0,1, in Richtung Rostock

  26. Juli 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1, Rtg Rostock

  27. Juli 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung B105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Absatz 480, km 0.1, Rtg. Rostock

  28. Juli 2017

    Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105 Umgehungsstraße, Bentwisch, wurde mit Verwarnungsgeld geahndet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h PoliScan Speed

  29. Juli 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung B105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Absatz 480, km 0.1, Rtg Rostock

  30. Juni 2017

    Eröffnung eines Bußgeldverfahrens nach Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B 105, Abs. 480, bei km 0,1 vorgenommen, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  31. Juni 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1, Rtg Rostock

  32. Juni 2017

    Bußgeldverfahren wurde nach Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Bundesstraße 105, Höhe Abs. 480, bei km 0,1 eingeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lasermessung (Gerät nicht benannt)

  33. Mai 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch Höhe Absatz 480 bei km 0.1 Richtung Rostock

  34. Mai 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in Höhe Absatz 480 in km 0.1 in Richtung Rostock

  35. Mai 2017

    Geblitzt auf der Bundesstraße 105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in Höhe des Abschnittes 480, km 01 in der Richtung Rostock

  36. April 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung in B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in Höhe Abs. 480 in km 0.1 in Richtung Rostock

  37. April 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105 auf der Umgehungsstraße Bentwisch in Höhe Abs. 480, km 0.1, in Richtung Rostock

  38. April 2017

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B105, OD Mallentin, Abs. 80, km 0.475 in Richtung Grevesmühlen

    PoliScan Speed

  39. Februar 2017

    Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf der B 105, OD Mallentin i.R. Grevensmühlen verstoßen, Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 50 km/h PoliScan Speed

  40. Januar 2017

    Zu schnell gefahren auf der B 105 – Umgehungsstraße Bentwisch in Höhe Abschnitt 400 bei km 0,1 in Richtung Rostock

  41. November 2016

    B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, KM 0,1, Richtung Rostock; PSF648208

  42. Oktober 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock; Messung mit Frontfoto

  43. September 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock; Messung mit Frontfoto

  44. September 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf B 105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1, in Rtg. Rostock; Messung mit Frontfoto

  45. September 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock; Messung mit Frontfoto

  46. September 2016

    Geschwindigkeitsverstoß in Dülmen, auf der B 105 außerorts festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, StVG

  47. August 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, OD Mallentin, Abs. 80, Km 0,475, i.R. Grevesmühlen; Messung mit PoliScan Speed

    PoliScan Speed

  48. August 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg, Rostock; Messung mit PSF648208

  49. August 2016

    Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock; Messung mit PSF648208

  50. Juli 2016

    Geschwindigkeitsmessung in B105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1, in Rtg. Rostock; Messung mit PSF 648208

Bußgeld am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch (Tempo 70 außerorts)

Erlaubt sind hier 70 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 71–80 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 81–85 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 86–90 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 91–95 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 96–100 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 101–110 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 111–120 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 121–130 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 131–140 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 141 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch

PoliScan Speed

Am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 61 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Rostock, Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch

Wie schnell darf man am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch fahren?

Zulässig sind dort 70 km/h (außerorts). Hier misst ein PoliScan Speed. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein PoliScan Speed – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer B 105 km 0,1 Umgehungsstraße Bentwisch?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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