Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen, Andreas-Wagner-Str., in Höhe HsNr. 7, Einmünd. Hallenstr

Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen im Überblick

An der Messstelle 75045 Walzbachtal-Wössingen, Andreas-Wagner-Str., in Höhe HsNr. 7, Einmünd. Hallenstr sind bei der Blitzerkanzlei seit 2015 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ESO ES 3.0. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Walzbachtal
Landkreis
Landkreis Karlsruhe
Bundesland
Baden-Württemberg
Postleitzahl
75045
Messgeräte
ESO ES 3.0
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe
Dokumentierte Fälle
2 (seit 2015)
Stand der Angaben
September 2026
Walzbachtal

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen

  1. Juni 2017

    Geblitzt in der Gemeinde 75045 Walzbachtal in Wössingen auf der Andreas-Wagner-Straße in Höhe der Einmündung Hallenstraße in der Fahrtrichtung auswärts

    ESO ES 3.0

  2. September 2015

    Geschwindigkeitsmessung in 75045 Walzbachtal-Wössingen, Andreas-Wagner-Str., in Höhe HsNr. 7, Einmünd. Hallenstr. – mit ESO Einseitensensor 3.0

    ESO ES 3.0

Bußgeld am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen

Was eine Überschreitung am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen

ESO ES 3.0

Am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen

Ich wurde am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 3.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer 75045 Walzbachtal-Wössingen?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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