Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße im Überblick
Zur Messstelle 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße, Höhe Hs.-Nr. 8 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Leivtec XV3. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zweckverband KVÜ Südostbayern.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Reischach
- Landkreis
- Landkreis Altötting
- Bundesland
- Bayern
- Postleitzahl
- 84571
- Messgeräte
- Leivtec XV3
- Bußgeldstelle
- Zweckverband KVÜ Südostbayern
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
- Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
- Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße
-
Juli 2016
Geschwindigkeitsmessung in 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße, Höhe Hs.-Nr. 8; Messung mit Leivtec XV3
Bußgeld am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße
Was eine Überschreitung am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Lage | Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| innerorts | 1–10 km/h | 30 € | – | – | Einspruch prüfen |
| innerorts | 11–15 km/h | 50 € | – | – | Einspruch prüfen |
| innerorts | 16–20 km/h | 70 € | – | – | Einspruch prüfen |
| innerorts | 21–25 km/h | 115 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| innerorts | 26–30 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| innerorts | 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| innerorts | 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| innerorts | 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| innerorts | 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| innerorts | über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| außerorts | 1–10 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| außerorts | 11–15 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| außerorts | 16–20 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| außerorts | 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| außerorts | 26–30 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| außerorts | 31–40 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| außerorts | 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| außerorts | 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| außerorts | 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| außerorts | über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße
Leivtec XV3
Am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße misst ein Leivtec XV3 (Messprinzip: Laser (Infrarot)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
- Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
- Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Leivtec XV3
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Zweckverband KVÜ Südostbayern. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße
Ich wurde am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Leivtec XV3 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer 84571 Reischach, AO 32, Arbinger Straße?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.