Messstelle Steinfurt, Ostendorf, FR Borghorst

Messstelle Steinfurt, Ostendorf im Überblick

Zur Messstelle Steinfurt, Ostendorf, FR Borghorst ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ProViDa / Police-Pilot.

Ort
Steinfurt
Landkreis
Kreis Steinfurt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messgeräte
ProViDa / Police-Pilot
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Steinfurt

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf

  1. Juni 2021

    Steinfurt, Ostendorf, FR Borghorst

    ProViDa / Police-Pilot

Bußgeld an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf

Was eine Überschreitung an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf

ProViDa / Police-Pilot

An der Messstelle Steinfurt, Ostendorf misst ein ProViDa / Police-Pilot (Messprinzip: Video-Nachfahrsystem). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ProViDa / Police-Pilot

An der Messstelle Steinfurt, Ostendorf geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle Steinfurt, Ostendorf

Ich wurde an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ProViDa / Police-Pilot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Steinfurt, Ostendorf ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Steinfurt, Ostendorf?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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