Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4

Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 im Überblick

Zur Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät PoliScan Speed. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Hockenheim.

Ort
Hockenheim
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Bundesland
Baden-Württemberg
Messgeräte
PoliScan Speed
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Große Kreisstadt Hockenheim
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Hockenheim

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4

  1. Juni 2021

    Hockenheim, Arndtstraße 4

    PoliScan Speed

Bußgeld an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4

Was eine Überschreitung an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Kostenlos prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Kostenlos prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4

PoliScan Speed

An der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Hockenheim.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4

Ich wurde an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein PoliScan Speed – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Hockenheim, Arndtstraße 4?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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