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Blitzer, Bußgeld und Verkehrsrecht aktuell
Neue Gesetze, Urteile, Kontrollaktionen und Zahlen: Was sich für Autofahrer ändert, einfach erklärt und mit Quellen belegt.
- Stau im Ferienverkehr: Was Rettungsgasse, Standstreifen und Handy kosten können Im Ferienverkehr stehen viele Autofahrer im Stau. Gerade dort sieht der Bußgeldkatalog für einige Verstöße hohe Regelsätze und sogar Fahrverbote vor. Wir zeigen, was bei Rettungsgasse, Standstreifen, Handy und Aussteigen gilt. 3 Min. Lesezeit
- Verkehrsunfallstatistik 2025: 2.832 Verkehrstote, Geschwindigkeit bleibt Hauptursache Das Statistische Bundesamt hat am 7. Juli 2026 die endgültigen Unfallzahlen für 2025 veröffentlicht. Die Zahl der Verkehrstoten ist leicht gestiegen. Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit bleibt die häufigste Ursache tödlicher Unfälle, besonders auf Autobahnen. 3 Min. Lesezeit
- Punktehandel verboten: Seit Juli 2026 drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld Wer gegenüber der Bußgeldbehörde falsche Angaben zum Fahrer macht, um Punkte zu verschieben, handelt seit dem 1. Juli 2026 ordnungswidrig. Das Verbot erfasst gewerbliche Anbieter ebenso wie private Absprachen. Die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen. 3 Min. Lesezeit
- Verjährung im Bußgeldverfahren: Seit 1. Juli 2026 gelten sechs Monate Die kurze Dreimonatsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für Verstöße nach § 24 StVG von Anfang an sechs Monate. Wir erklären, welche Verstöße betroffen sind und was für Taten aus der Zeit davor gilt. 4 Min. Lesezeit
- Tempo 30 nach der StVO-Reform: Was Kommunen seit 2024 dürfen und was 2026 gilt Mit der Reform von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung haben Städte und Gemeinden seit 2024 mehr Spielraum für Tempo 30. Eine allgemeine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts gibt es aber nicht. Wir erklären den Stand 2026. 3 Min. Lesezeit
- OLG Köln: Wer am Steuer das Display einer E-Zigarette bedient, verstößt gegen das Handyverbot Nicht nur das Smartphone ist am Steuer tabu. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass auch das Einstellen einer E-Zigarette über ein Touchdisplay unter das sogenannte Handyverbot fällt. Es bestätigte damit eine Geldbuße von 150 Euro. 4 Min. Lesezeit





